Mandanteninformation Nr. 2/2017 (März/April)
- Gegen Steuerbetrug an Ladenkassen
- Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften
- Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigung
- Aktuelles zu Betriebsveranstaltungen
- Kapitalauszahlung einer Pensionskasse
Weihnachten steht vor der Türe und ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende.
Wir wollen dies zum Anlass nehmen, uns für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.
Im Namen aller Mitarbeiter wünschen wir Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest, einige Tage der Ruhe im Kreise Ihrer Familien sowie einen „guten Rutsch“ in ein erfolgreiches und glückliches Neues Jahr 2017.
Bitte beachten Sie, dass unseren beiden Büros vom 23.12.2016 bis einschließlich 30.12.2016 geschlossen bleiben.
Zudem möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir zu Beginn des Jahres 2017 eine Umstellung unseres IT-Systems vornehmen. Da die notwendigen Umstellungsarbeiten voraussichtlich am 20. Januar 2017 durchgeführt werden, bleiben unsere Büros an diesem Tag geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nicht jeder Unternehmer kann oder will eine Registrierkasse oder ein Kassensystem einsetzen und führt deshalb eine offene Ladenkasse. Die Finanzverwaltung stellt an diese Form der Kassenführung besondere Anforderungen vor allem im Hinblick auf das Prüffeld Einnahme-Vollständigkeit.
Mit dem Merkblatt „Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse“ erhalten Sie einen Überblick, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, wie eine ordnungsgemäße Kasse zu führen ist und welche Anforderungen das Finanzamt stellt.
Ab dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung vom 26. Oktober 2016 bekannt gegeben. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 26. Oktober 2016.
Im Rahmen unserer strategischen Zukunftsplanung freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass wir ab dem 1. Oktober 2016 Herrn Dr. Volker Klinkhammer als weiteren Geschäftsführer in unser Unternehmen aufgenommen haben.
Wir freuen uns zusammen mit Herrn Dr. Klinkhammer unser Unternehmen im Verbund der ETL auf weiterhin hohem fachlichen Niveau fortzuentwickeln. Herr Dr. Klinkhammer wird seine Tätigkeit schwerpunktmäßig in Kleve ausüben, bei Bedarf aber auch in Düsseldorf und bei den Mandanten vor Ort präsent sein.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft.
Aufgrund technischer Umstellungen sind wir ab dem 2. November 2016 unter neuen Durchwahl-nummern zu erreichen. Ab dem 2. November 2016 erreichen Sie uns wie folgt:
Büro Kleve
Telefon: 0 28 21 / 75 31 – 0 (Zentrale)
Telefax: 0 28 21 / 75 31 –111
Büro Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 7 32 76 27 – 0 (Zentrale)
Telefax: 02 11 / 7 32 76 27 – 211
Die neuen Durchwahlnummer der jeweiligen Mitarbeiter finden Sie ab dem 2. November hier.
Da die notwendigen Umstellungsarbeiten am 31. Oktober 2016 durchgeführt werden, bleiben unsere Büros an diesem Tag geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:30 Uhr
Freitag
8:00 - 14:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung